Liebe Patientinnen und Patienten,
Das für Sie gewohnte rosafarbene Papier-Rezept der gesetzlichen Krankenkassen wird es in Zukunft nicht mehr geben. Verpflichtend zum 1. Januar 2024 stellen wir stattdessen das sogenannte e-Rezept aus.
Hierdurch ergeben sich neue Regeln für Rezeptbestellungen
Durch die Umstellung auf das e-Rezept ist das Ausstellen von Rezepten für Wiederholungsrezepte bei Dauermedikationen nur noch nach dem Einlesen der Versichertenkarte möglich bzw. wenn die Versichertenkarte bereits im laufenden Quartal eingelesen wurde.
Nach Übermittlung Ihres Rezeptwunsches kann Ihr e-Rezept ab dem nächsten Werktag in einer Apotheke Ihrer Wahl unter Vorlage Ihrer Gesundheitskarte/ Versichertenkarte eingelöst werden. Dies gilt auch bei Bestellungen über das Rezept-Telefon und natürlich per Mail.
Bitte beachten Sie, dass Privat-Rezepte, Medizinprodukte und Hilfsmittel nicht als E-Rezepte erstellt werden. Diese Verordnungen liegen daher nach der Bestellung weiterhin in Papierform am nächsten Werktag zur Abholung für Sie bereit.